Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof - Barbyer Straße“
Aufstellungsbeschluss 5. Änderung
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 9 „Cokturhof - Barbyer Straße“, 5. Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 12.09.2024 in seiner 2. Sitzung beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0044/2024).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Cokturhof - Barbyer Straße“, 5. Änderung kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Rechte Spalte
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches
Der Stadtrat hat mit der Aufstellung des Bebauungsplans die Verfahrensart gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren beschlossen. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB, sowie gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Ziel der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Cokturhof - Barbyer Straße“ ist die Nutzungsänderung von vorhandenen Gebäuden sowie den Erhalt der derzeitigen Straßenführung.
Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse https://www.schoenebeck.de/ > Bauen & Wohnen > Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt abgegeben werden.
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.
Schönebeck (Elbe), den 27.09.2024
Knoblauch
Oberbürgermeister