Bebauungsplan Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße" 2. Änderung

2. Änderung - zugleich Erweiterung

Bebauungsplan der Innenentwicklung
Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße", 2. Änderung - zugleich Erweiterung

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2014 den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße", 2. Änderung zugleich Erweiterung, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung dazu wurde durch den Stadtrat gebilligt. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachfolgend abgedruckt:
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße", 2. Änderung zugleich Erweiterung tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung kann ab sofort in der Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe), Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt, Markt 1, Dienstsitz Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) durch Jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den rechtskräftigen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße", 2. Änderung - zugleich Erweiterung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe) geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Schönebeck (Elbe), den 25.05.2014
Knoblauch
Oberbürgermeister

Die vorgenannten Planunterlagen stellen wir Ihnen als PDF unten in den Anlagen zu dieser Seite zum Download bereit. Den Reader finden Sie hier, Adobe® Acrobat Reader (externer Link) für die PDF-Files.