Bebauungsplan Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße" 1. Änderung

1. Änderung - zugleich Erweiterung

Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan der Innenentwicklung
Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße" , 1. Änderung - zugleich Erweiterung

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat am 29.09.2011 den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße", 1. Änderung - zugleich Erweiterung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), einschließlich der textlichen Festsetzungen (Teil B) gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am nördlichen Ende des sogenannten Cokturhofes (Gelände des Salzlandkreises) angrenzend an die Baderstraße und die Burgstraße sowie im Norden an den Flusslauf der Elbe und des von ihm abzweigenden Salinekanals. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der als Satzung beschlossene Bebauungsplan hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 10 BauGB tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße" 1. Änderung - zugleich Erweiterung in Kraft. Jeder kann den rechtskräftigen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße" 1. Änderung - zugleich Erweiterung und die Begründung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe), während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe) geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in die bisher zulässige Nutzung durch den rechtskräftigen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die vorgenannten Planunterlagen stellen wir Ihnen auch weiterhin als PDF-Files und ggf. als DWF-Files unten in den Anlagen zu dieser Seite zum Download bereit. Die Reader finden Sie hier,  Adobe® Acrobat Reader (externer Link) für die PDF-Files.