Bebauungsplan Nr. 83 „Freizeit- und Versorgungsanlagen im Bereich Ferienpark Plötzky“
Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Freizeit- und Versorgungsanlagen im Bereich Ferienpark Plötzky“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich abweichender Darstellungen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens Nr. 83 „Freizeit- und Versorgungsanlagen im Bereich Ferienpark Plötzky“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgegeben. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 07.12.2023 in seiner 36. Sitzung beschlossen. (Beschlussvorlagen-Nr. 0602 / 2023)
Der Geltungsbereich des Plangebietes in der Gemarkung Plötzky gemäß dem Beschluss vom 07.12.2023 ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss (Anlage) dargestellt.
Mit dem Bebauungsplanverfahren soll der touristisch geprägte Ferien- und Freizeitpark Plötzky mit Beherbergung, Camping, Ferienhäusern und ergänzenden Einrichtungen sowie gastronomischen Einrichtungen, Freizeitangeboten für Familien und tourismusbezogenen Gewerbenutzungen bauplanungsrechtlich weiterentwickelt werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse Nr. 0658 / 2018, Bebauungsplan Nr. 71 „Camping und Mobilheimpark im Ferienpark Plötzky“ sowie Nr. 43-1 / 25 /92, Bebauungsplan Nr. D2 „Gewerbegebiet an der B 246a werden in diesem Zusammenhang aufgehoben, die Planverfahren eingestellt.
Schönebeck (Elbe), den 13.02.2024
Knoblauch
Oberbürgermeister