Bebauungsplan Nr. 81 "Wohngebiet an der Gommernschen Straße"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 01.02.2024 den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 01.03.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist Schaffung von Baurecht für die Bebauung mit Einfamilienhäusern.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) sind die Flächen als Grün- und Gewerbeflächen dargestellt. Während sich die Gewerbefläche innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Innenbereichs- und Arrondierungssatzung befindet, ist die Grünfläche dem Außenbereich zuzuordnen.

Aufgrund abweichender Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe), kann der o.g. Bebauungsplan nicht vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher wird dieser im Parallelverfahren angepasst.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Umweltbericht.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“ der Stadt Schönebeck (Elbe) ist auf den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten ersichtlich.

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)

Abbildung 2: Lage im Stadtgebiet (ohne Maßstab)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“ wird anhand des Vorentwurfs mit der Begründung in der Fassung vom November 2025 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit

vom 01.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026

der Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“ im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

  • montags          von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags        von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • donnerstags    von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • freitags            von 08:00 - 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen der Stadt Schönebeck (Elbe) ist eine vorherige Terminabstimmung sinnvoll. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-418, -417 oder -420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über das Beteiligungsportal der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/schoenebeck/startseite

eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs (November 2025)
  • Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs (November 2025)
  • Umweltbericht i.d.F. des Vorentwurfes (Juni 2025)

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 28.11.2025

Knoblauch
Oberbürgermeister