Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 81
Wohngebiet an der Gommernschen Straße
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 01.02.2024 in seiner 37. Sitzung beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0618/2024). Der Umring ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 81 „Wohngebiet an der Gommernschen Straße“ befindet sich im OT Pretzien östlich der Gommernschen Straße gelegen innerhalb der Gemarkung Pretzien in der Flur 1 und umfasst die Flurstücke 827, 10253 und 7/2 sowie einen Teilbereich des Flurstückes 10254. Der Geltungsbereich befindet sich überwiegend im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Er ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage der ALK/ALKIS-Daten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (LVermGeo) dargestellt:
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) (Rechte Spalte)
Abbildung 2: Lage im Stadtgebiet (ohne Maßstab) (Rechte Spalte)
Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplanes ist Schaffung von Baurecht für die Bebauung mit Einfamilienhäusern.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) sind die Flächen als Grün- und Gewerbeflächen dargestellt. Während sich die Gewerbefläche innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Innenbereichs- und Arrondierungssatzung befindet, ist die Grünfläche dem Außenbereich zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan ist demzufolge in einem Parallelverfahren zu ändern.
Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html > Bauen & Wohnen > Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt abgegeben werden.
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.
Schönebeck (Elbe), den 01.03.2024
Knoblauch
Oberbürgermeister