Bebauungsplan Nr. 79 „Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Kranepohl“
Aufstellungsbeschluss 2022
Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 79 „Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Kranepohl“
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 79 „Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Kranepohl“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 10.02.2022 in seiner 21. Sitzung beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0365/2022). Der Umring ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 79 „Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Kranepohl“ befindet sich westlich der Magdeburg Straße innerhalb der Gemarkung Schönebeck-Salzelmen in der Flur 7 und umfasst das Flurstück 2/1 vollständig und das das Flurstück 1057 teilweise. Der Geltungsbereich ist östlich an der Magdeburger Straße baulich integriert. Nach Westen geht das Grundstück in den planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB über. Er ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage des ALK/ALKIS S-Daten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (LVermGeo) dargestellt:
(Siehe rechte Spalte)
Der Stadtrat hat mit der Aufstellung des Bebauungsplans die Verfahrensart gemäß § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren beschlossen. Auf dieser Grundlage, analog den Bestimmungen nach § 13a BauGB, wird deshalb der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. §13b BauGB vor dem 31.12.2022 vom Stadtrat gefasst und die Grundfläche beträgt unter 1 ha. Das Plangebiet hat eine Geltungsbereichsfläche von insgesamt ca. 0,71 ha und schließt sich unmittelbar an die im Zusammenhang bebaute Ortslage an.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 „Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Krane-pohl“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen im Geltungsbereich zur Entwicklung von Wohnbauflächen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2017 ist auf der Grundlage dieses Verfahrens auf dem Wege der Berichtigung anzupassen.
Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse http://www.schoenebeck-elbe.de à Bauen & Wohnen à Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt abgegeben werden.
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.
Schönebeck (Elbe), den 27.03.2022
Knoblauch
Oberbürgermeister