Bebauungsplan Nr. 78 „Feuerwehr Schwarzer Weg“

Aufstellungsbeschluss 2021

Der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 78 „Feuerwehr Schwarzer Weg“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) in seiner 13. Sitzung am 25.03.2021 als Beschlussvorlage 0251/2021 beschlossen.

Mit der Überplanung des Standortes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau der Feuerwache der Stadtteilfeuerwehr Bad Salzelmen geschaffen sowie die verkehrliche und medientechnische Erschließung abgesichert werden. Das städtebauliche Ziel ist die Festsetzung als Sondergebiet Feuerwehr.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 62/22, 62/9, 62/5, 100/1, 100/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 978/97, 979/97, 107/6, 100/2, 100/8, 6287, 10666 sowie 99/1 Flur 3 der Gemarkung 1404 Schönebeck-Salzelmen und ist auf den nachfolgenden Übersichtskarten auf der Grundlage des ALK/ALKIS LVermGeo Land Sachsen-Anhalt dargestellt:
(Siehe rechte Spalte)

Lage im Stadtgebiet,
Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe)

Lage des Geltungsbereiches,
Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe)

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wird durchgeführt.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung können ab dem Tag der Bekanntmachung mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen, Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) telefonisch während der allgemeinen Sprechzeiten telefonisch unter der Telefonnummer 03928/ 710 418 erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.

Es gelten im Verfahren die Reglungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union EU 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO). 

Schönebeck (Elbe), den 02.05.2021

Knoblauch
Oberbürgermeister