Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Regenerative Klärschlammtrocknungsanlage am Standort der Kläranlage“

Einleitung des Verfahrens

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.29 „Am Elbufer“ wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch bekanntgegeben. Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) stimmte der Einleitung des Bebauungsplan­änderungs­verfahrens in seiner 2. Sitzung vom 12.09.2019 zu (Beschluss Nr. 0036/2019). 

Anlass des Verfahrens ist die Absicht des Antragstellers, der Veolia Wasser Deutschland GmbH, am Standort der Kläranlage Schönebeck (Elbe) eine Biogasanlage zum Zweck der regenerativen Klärschlammtrocknung zu errichten. Das Baurecht für das Vorhaben, einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen soll im Zuge des zweistufigen Bauleitplanverfahrens gemäß Baugesetzbuch geschaffen werden (Regelverfahren).

Parallel zum Bebauungsplan wird das Verfahren zur 2. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2019 durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Sondergebiet Regenerative Klärschlammtrocknungsanlage am Standort der Kläranlage“ liegt in Schönebeck (Elbe) innerhalb des Areals der Kläranlege Schönebeck, Magdeburger Straße 259a, in der Gemarkung Schönebeck-Frohse, Flur 4, auf den Flurstücken 32/2 und 33/2. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • - nördlich Gemarkung Schönebeck- Frohse, Flur 4, auf den Flurstücke 31/2
  • - östlich das Gelände der Kläranlage
  • - südlich durch das Gelände der Kläranlage
  • - westlich durch Gemarkung Schönebeck- Frohse, Flur 4, auf den Flurstücke 26/3

Das Plangebiet (Änderungsbereich) ist auf den nachfolgenden Übersichtsplänen dargestellt.

Lage im Stadtgebiet,
Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe)

Lage des Geltungsbereiches,
Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe)

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wird durchgeführt.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung können ab dem Tag der Bekanntmachung mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes, Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der allgemeinen Sprechzeiten erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.

Es gelten im Verfahren die Reglungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union EU 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO). 

Schönebeck (Elbe), den 03.11.2019

Knoblauch
Oberbürgermeister

Die dazugehörigen Anlagen werden demnächst ergänzt.