Aufhebung Bebauungsplan Nr. 76 Sondergebiet Regenerative Klärschlammtrocknungsanlage am Standort der Kläranlage

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Verfahren Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Regenerative Klärschlammtrocknungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“ gem. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Verfahren Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Regenerative Klärschlammtrocknungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“  gem. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch wird hiermit bekanntgegeben. Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) stimmte der Aufhebung in seiner Sitzung vom 02.12.2021 zu (Beschluss Nr. 0334/2021).

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Regenerative Klärschlammtrock­nungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“ wurde auf Antrag des Vorhabenträgers, der Veolia Wasser Deutschland GmbH, durch den Beschluss Nr. 0109/2020 vom 14.05.2020 ein­geleitet. Auf Grund des Schreibens des Vorhabenträgers vom 31.08.2021 zur Aufgabe des Vorhabens ist das Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB nicht mehr gegeben. Somit wird das Verfahren ein­gestellt. Das parallel laufende Verfahren zut 2.Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“ ist ebenfalls durch Aufhebung des Auf­stellungs­be­schlusses am 02.12.2021 durch den Stadtratsbeschluss Nr. 0333/2021 aufgehoben worden.

Das Plangebiet ist auf den nachfolgenden Übersichtsplänen dargestellt. (siehe rechte Spalte) 
Lage im Stadtgebiet, Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe)(siehe rechte Spalte)
Lage des Geltungsbereiches, Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe) (siehe rechte Spalte)

Die vorliegende Bekanntmachung wird auch in die Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und kann unter der Internetadressse: https://www.schoenebeck.de/ > Stadtentwicklung > BauenàAuslegung > Aktuelle Informationen und Auslegungen eingesehen werden. Hinweise, Anregungen bzw. Stellungnahmen und Anfragen können per E-Mail unter: stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de abgegeben werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Schönebeck (Elbe), den 12.12.2022

Knoblauch
Oberbürgermeister