Bebauungsplan Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“

Öffentlichen Auslegung 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Bebauungsplan Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“
als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Ver-fahren gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2019 der Aufstel-lungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“ im Ortsteil Ranies gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 19.01.2020 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Be-hördenbeteiligung durch den Stadtrat beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“ ist ausschließlich die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen im Geltungsbereich zur Bebauung von Einfa-milienhäusern mit reiner Wohnnutzung in Ranies. Die Erschließung soll über die Straße „Am Sport-platz“ erfolgen.

Das Verfahren zum Bebauungsplan soll gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Es soll eine frühzeitige Un-terrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch als öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Es wird keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 74 ist auf den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten ersichtlich.

(Siehe rechte Spalte)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplans Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“, Ortsteil Ranies, wird anhand des Vorentwurfes des Bebauungsplanes in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hier-mit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit vom 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021 der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“ mit Begründung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

montags von 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags von 09:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs nach Vereinbarung
donnerstags von 09:00 - 11:30 Uhr
freitags nach Vereinbarung

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Beachten Sie bitte, dass zur Eindämmung des Corona-Virus (Pandemielage) für die Öffentlichkeit die Verwaltungsgebäude nur eingeschränkt zugängig sind. Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass persönliches Vorsprechen nur noch mit vorheriger Terminvergabe möglich ist. Es empfiehlt sich daher, zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen eine vorherige Terminabstim-mung durchzuführen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der
Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:
Telefon: +49 3928 710-418 oder +49 3928 710-420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail übermittelt wer-den, an:
stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:
https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html
eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom 29.04.2021
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom 29.04.2021
- geotechnischer Bericht vom 19.10.2020

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebau-ungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informations-pflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Best-immungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebau-ungsplan Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“ als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichs-flächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungspla-nes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 09.05.2021

Knoblauch
Oberbürgermeister