Bebauungsplan Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“

Aufstellungsbeschluss 2019

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“

Der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 21.03.2019 in seiner 42. Sitzung als Beschlussvorlage 0697/2019 beschlossen. Der Umring gemäß dem Beschluss vom 21.03.2019 ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen. Das Plangebiet hat einen Geltungsbereich von insgesamt ca. 4,1 ha Fläche.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes südlich der Sachsenlandstraße aus den dargestellten Wohnbauflächen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Schönebeck (Elbe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2017, als Grundlage für den Bau von Einfamilien- und Doppelhäusern.  Die Weiterentwicklung des verbindlichen öffentlichen Baurechts auf den Flächen des Bebauungsplanes soll entsprechend den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Schönebeck (Elbe) in Form eines Allgemeinen Wohngebietes erfolgen.

Die im Rahmen des angestrebten Bauleitplanverfahrens zu entwickelnden Flächen befinden sich zwischen der Sachsenlandstraße und dem bereits bebauten Südteil der Kärntener Straße. Sie schließen unmittelbar im Süden und Osten an die Ortslage Sachsenland an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 73  „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ befindet sich in der Gemarkung Schönebeck in der Flur 5 und umfasst die Flurstücke 10221 und 10224 sowie die Flurstücke 10222 und 650/41 teilweise. Er ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage des ALK/ALKIS LVermGeo Land Sachsen-Anhalt dargestellt:

Schönebeck (Elbe), den 07.04.2019

Knoblauch
Oberbürgermeister