Bebauungsplan Nr. 55 „Schillerstraße“

Aufstellungsbeschluss 1. Änderung

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 55 „Schillerstraße“, 1. Änderung

Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 55 „Schillerstraße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 31.03.2022 in seiner 22. Sitzung beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0391/2022). Der Umring des Änderungsbereiches der 1. Änderung ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 55 „Schillerstraße“ befindet sich zwischen der Friedrichstraße und der Schillerstraße in der Gemarkung Schönebeck, Flur 10 und betrifft die Flurstücke 10028, 10031, 10033, 10035, 178/2, 178/3, 179/2 sowie 179/3.

Abbildung 1: Lage im Stadtgebiet         

Abbildung 2: Lage des Geltungsbereiches

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt die gesamte Fläche im Geltungsbereich als gemischte Baufläche dar.

Ziel des Verfahrens ist die nachhaltige Sicherung des Nahversorgungsstandortes innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches „Innenstadt“. Zur Aufwertung der Versorgungsqualität und damit der langfristigen Sicherung der Markt- und Wettbewerbsfähigkeit ist für den etablierten Lebensmittelvollsortimenter REWE eine bauliche Erweiterung des bestehenden Betriebes an der Schillerstraße in Schönebeck (Elbe) erforderlich.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt (beschleunigtes Verfahren). Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung bis zum 31.07.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse http://www.schoenebeck.de à Stadtentwicklung à Bauen à Bauleitplanung einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt abgegeben werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Schönebeck (Elbe), den 23.06.2023

Knoblauch
Oberbürgermeister