Bebauungsplan Nr. 38 „ACF-Fläche Magdeburger Straße“

Aufstellungsbeschluss 1. Änderung

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 38 „ACF-Fläche Magdeburger Straße“, 1. Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 12.09.2024 in seiner 2. Sitzung beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0043/2024).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 38 „ACF-Fläche Magdeburger Straße“, 1. Änderung kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)

Abbildung: Lage im Stadtgebiet (ohne Maßstab)

Das städtebauliche Ziel der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „ACF -Fläche Magdeburger Straße“ ist die Anpassung der bestehenden Festsetzungen zu Verkehrsflächen, Baufeldern und weiterer Maßzahlen zur Steuerung der baulichen Nutzung im südlichen Geltungsbereich des seit dem 24.05.2000 verbindlichen Bebauungsplans Nr. 38 „ACF-Fläche Magdeburger Straße“, um den heutigen wirtschaftlichen und logistischen Anforderungen gerecht zu werden sowie Ansiedlungsmöglichkeiten zu stärken und zu erleichtern. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse http://www.schoenebeck-elbe.de à Bauen & Wohnen à Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt abgegeben werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Schönebeck (Elbe), den 17.10.2024

Knoblauch
Oberbürgermeister