Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd-West“

Aufstellungsbeschluss 2. Änderung

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd-West“, 2. Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 02.07.2026 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0241/2026). Der Umring ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd-West“ ist nunmehr folgerichtig die Anpassung einiger Festsetzungen in Teilbereichen des Bebauungsplanes. Gegenstand der Änderungen sind dabei im Wesentlichen der Verzicht auf die innere Erschließungsstraße mit daraus resultierender Kostenersparnis, die mittlerweile gegebene Verlagerungsmöglichkeit der Überliegerflächen für den ÖPNV entlang der Söker Straße, das Einrücken der Schwimmhalle nach Norden sowie eine optimierte Zuordnung und Erreichbarkeit der unterschiedlichen Freiräume. Mit der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplans sollen unter Beibehaltung der bisher beschlossenen Grundsätze des Planungskonzeptes die Verkehrsflächenfestsetzung der inneren Erschließungsstraße entfallen sowie das Baufeld für die Schwimmhalle verschoben werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage der ALK/ALKIS-Daten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (LVermGeo) dargestellt:

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)

Abbildung 2: Lage im Stadtgebiet (ohne Maßstab)

Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung bis zum 31.12.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse https://www.schoenebeck.de/de/bebauungsplan-nr-25.html à Bauen & Wohnen à Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtplanung und Bauwesen abgegeben werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Schönebeck (Elbe), den 25.09.2026
Knoblauch
Oberbürgermeister