Bebauungsplan Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister- Scholl- Straße", 9. Änderung

Einleitungsbeschluss

Der Einleitungsbeschluss für das Verfahren der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister Scholl Straße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgegeben. Durch den Beschluss des Stadtrates der Stadt Schönebeck (Elbe) wurde am 02.12.2021 das Verfahren eingeleitet (Beschluss Nr. 0334/2021).

Der Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 2a  der Umweltbericht beigefügt, der gemäß § 2 Abs.4 auf Grund der Umweltprüfung die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darlegt. Anlass des Verfahrens ist die Anpassung der Festsetzungsinhalte an das Umweltrecht. Insbesondere müssen im Verfahren auf der Grundlage des Bundes-Immissionsgesetzes (BImSchG) und der 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) der Kontext und die notwendigen Maßnahmen zwischen dem Industrie- und Gewerbegebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans und der umliegenden Bebauung zur rechtlichen Vorbereitung der Umsetzung geklärt werden.

Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister Scholl Straße“ ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt. (siehe rechte Spalte)

Lage im Stadtgebiet,
Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe)

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung können ab dem Tag der Bekanntmachung mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes, Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der allgemeinen Sprechzeiten telefonisch unter der Telefonnummer 03928/ 710 420 erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.

Es gelten im Verfahren die Reglungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union EU 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO). 

Schönebeck (Elbe), den 12.12.2021

Knoblauch
Oberbürgermeister