Bebauungsplan Nr. 22 - 6. Änderung
Bebauungsplan Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister- Scholl- Straße“, 6. Änderung
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 31.08.2010 die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße“ bestehend aus der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße“ in der Fassung der 6. Änderung hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 10 BauGB tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister- Scholl-Straße“, in der Fassung der 6. Änderung in Kraft. Jeder kann den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister- Scholl-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt, Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe), während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe) geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1. BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in die bisher zulässige Nutzung durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl- Straße“ und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Schönebeck (Elbe), den 01.09.2010
gez. Haase
Oberbürgermeister