8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch zur
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße"

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat mit Beschluss vom 01. Februar 2018 den Entwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße" in der Fassung vom 18. Dezember 2017 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Anlass des Verfahrens zur 8. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße“ ist der geplante Ersatzneubau eines Norma-Marktes an der Zimmererstraße / Tischlerstraße, verbunden mit einer Erweiterung der Verkaufsfläche. Mit der geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche wird der Lebensmitteldiscountmarkt zu einem großflächigen Einzelhandelbetrieb. Hieraus ergibt sich die städtebauliche Zielstellung und das Erfordernis, das im rechtskräftigen Bebauungsplan im Bereich des Lebensmittelmarktes festgesetzte Mischgebiet in ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung "Handel" ändern zu müssen.

8._nderung_des_Bebauungsplans_Nr._22_KopieDie Lage des Plangebietes der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Gemischtes
Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße“ ist auf nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch liegt der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 26.02.2018 bis einschließlich 28.03.2018

im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der Dienstzeiten

montags        von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs     von 08:00 - 12:00
donnerstags  von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
freitags          von 08:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 18.12.2017
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 18.12.2017
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße“ (Stand: 18.12.2017). Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

Mensch – mit Aussagen zu Schallimmissionen bzgl. Nachbarschaft und Verkehr
Arten und Lebensgemeinschaften – mit Aussagen u.a. zu Biotop- /Habitatfunktionen und zum Artenschutz
Boden / Grundwasser, Flächenverbrauch – mit Aussagen u.a. zu Bodenfunktionen, Versickerung und zur Neuversiegelung
Klima / Luft – mit Aussagen u.a. zu mikroklimatischen Überwärmungseffekten
Landschaftsraum / Ortsbild – mit Aussagen u.a. zur Stadtraumwirkung
Kultur- und Sachgüter – mit Aussagen u.a. zu Auswirkungen auf die Nahversorgungssituation der Wohnquartiere
Auswirkungsanalyse zu den städtebaulichen Auswirkungen der geplanten Erweiterung eines Lebensmittelmarktes in der Zimmererstraße in der Stadt Schönebeck (Elbe), Stand 11.08.2017

- DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung“, Juli 2002, Beuth Verlag GmbH, Berlin
- Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, Ausgabe 2005 (EAR 05)
- Arbeitsblatt DWA-A138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser" vom April 2005
- DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt 405, Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung von 2008

Die vorgenannten Planunterlagen sind mit Ausnahme des Arbeitsblattes DWA und des DVGW-Regelwerkes im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch auch elektronisch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse: http://www.schoenebeck-elbe.de> Bauen & Wohnen> Bauleitplanung sowie auf der Internetseite des Landesportales von Sachsen-Anhalt unter der Adresse: www.lvermgeo.sachsen-anhalt.deeingesehen werden. Die Einsicht in Bezuge auf das Arbeitsblatt DWA-A138 und des DVGW-Regelwerkes Arbeitsblatt 405 ist im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt unter o.g. Adresse zu den angegebenen Zeiten möglich.

Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an:
stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße" – 8. Änderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Schönebeck (Elbe), den 18.02.2018
Knoblauch
Oberbürgermeister