8. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 22

Vorentwurf gem. § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB, Offenlage im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt

"Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße"

Durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) wurde in der Sitzung am 18. Mai 2017 der Einleitungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße" gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst (Aufstellungsbeschluss). Anlass des Verfahrens zur 8. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße" ist der geplante Neubau des Norma-Marktes an der Zimmererstraße / Tischlerstraße, verbunden mit einer Erweiterung der Verkaufsfläche. Mit der geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche wird der Lebensmitteldiscountmarkt zu einem großflächigen Einzelhandelbetrieb. Hieraus ergibt sich die städtebauliche Zielstellung und das Erfordernis, das im rechtskräftigen Bebauungsplan im Bereich des Lebensmittelmarktes hier festgesetzte Mischgebiet in ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 (3) BauNVO mit der Zweckbestimmung "Handel" zu ändern.

In der Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße" im Amtsblatt Nr. 21/3 vom 28.05.2017 ist das Planverfahren versehentlich als "Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB" benannt worden. Das Planverfahren wird jedoch nicht als Bebauungsplan der Innenentwicklung sondern im Ergebnis der Umweltprüfung im Regelverfahren gemäß § 30 BauGB mit einer zweistufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geführt. Dies wird mit dieser Bekanntmachung richtig gestellt.

Die Lage des Plangebietes der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße" ist auf nachfolgender Abbildung ersichtlich.

22BP2017_Neu_KopieIm Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch liegt der Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße" mit der Begründung, einschließlich der bereits bekannten umweltbezogenen Informationen
in der Zeit vom  28.08.2017 bis einschließlich 29.09.2017
im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der Dienstzeiten

montags        von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs     von 08:00 - 12:00
donnerstags  von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
freitags          von 08:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

  • - Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom 21. Juli 2017
  • - Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom 21. Juli 2017
  • - vorläufiger Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße" (Stand: 21. Juli 2017). Im vorläufigen Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
    • o    Mensch, Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Grundwasser, Klima / Luft, Landschaftsbild / Ortsbild, Kultur- und Sachgüter
  • - Auswirkungsanalyse zu den städtebaulichen Auswirkungen der geplanten Erweiterung eines Lebensmittelmarktes in der Zimmererstraße in der Stadt Schönebeck (Elbe) , Stand 11. August 2017

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4a Abs. (4) Baugesetzbuch auch elektronisch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse: http://www.schoenebeck-elbe.de ' Bauen & Wohnen ' Bauleitplanung eingesehen werden.

Knoblauch
Oberbürgermeister