Bebauungsplan Nr. 22 - Satzungsbeschluss 7. Änderung

Satzungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie-und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße"
- 7. Änderung

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat am 05.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie-und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße" - 7. Änderung  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) einschließlich der textlichen Festsetzungen (Teil B) gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung wurde gebilligt.
Das Plangebiet umfasst das gesamte Areal des bestehenden Bebauungsplans Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie-und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße".
Kernziel der 7. Änderung ist, dass die gewerblichen bzw. industriellen Nutzungen im jeweiligen Baugebietskontext weiterhin zulässig sind, jedoch das Entstehen von Einzelhandelsbetrieben mit Handel an Endverbraucher hier zukünftig zu Gunsten der Altstadtentwicklung unterbunden wird.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der als Satzung beschlossene Bebauungsplan hiermit bekannt gemacht.
Gemäß § 10 BauGB tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie-und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße" in der Fassung der 7. Änderung in Kraft.
Jeder kann den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie-und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße" - 7. Änderung und die Begründung im Stadtplanungs-und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ebenfalls können die Planunterlagen in den Anlagen zu dieser Seite eingesehen werden.
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Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe) geltend gemacht worden ist.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in die bisher zulässige Nutzung durch den rechtskräftigen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.


Schönebeck (Elbe), den 22.07.2012


Haase
Oberbürgermeister

Quellenangabe kartographisches Material:
Erlaubnisnummer: LVermGeo/A9-31889-2007
http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/main.htm (externer Link)

Liste der verwendeten Karten:
Kartenwerk: DTK 10
Blattname Name
3935-NO   Welsleben
3935-SO   Gommern
3936-NO   Magdeburg-Randau-Calenberge
3936-NW   Schönebeck (Elbe) O
3936-SO   Schönebeck (Elbe) W
3936-SW   Biere
4035-NO   Gnadau
4036-NO   Eggersdorf
4036-NW   Magdeburg S

Ein PDF-Portfolio mit den Unterlagen der 6. und 7. Änderung (10,6 MB) können Sie hier herunterladen.