Bebauungsplan Nr. 10 „Wohnungsbau Magdeburger / Hohendorfer Straße“
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 10.03.1994 den Bebauungsplan Nr. 10 „Wohnungsbau Magdeburger / Hohendorfer Straße“ als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde am 17.05.1995 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 10 „Wohnungsbau Magdeburger / Hohendorfer Straße“ trat mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplans im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Der Beschluss zur Einleitung des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 10 „Wohnungsbau Magdeburger / Hohendorfer Straße“ wurde am 10.12.2009 durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) gefasst. Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) werden eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe), Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe), unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.
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