Zeit für neue Geschichten
Nach sieben Jahren öffnet das Freibad in Schönebeck wieder

Am morgigen Freitag öffnet das Freibad in Schönebeck (Elbe). Um 13 Uhr findet die offizielle Freigabe mit Oberbürgermeister Bert Knoblauch statt, dann können auch Besucher sich ein Bild vom neuen alten Areal machen. Der Eintritt am Freitag ist frei. Am Eingang erhalten Besucher eine kleine Überraschung von der Stadt Schönebeck (Elbe).
Fast ein Jahrhundert lang war dieses Bad für viele Generationen von Schönebeckern ein Ort der Begegnung, der Bewegung und des sommerlichen Vergnügens. Seit seiner Eröffnung im Jahr 1932 – damals noch als MTV-Bad – hat das Freibad unzählige Geschichten erlebt. Sportliche Wettkämpfe, Familiennachmittage, erste Schwimmzüge – für viele sind damit persönliche Erinnerungen verbunden.
Doch mit den Jahren hinterließen Zeit und Technik ihre Spuren. Seit 2018 mussten die Tore geschlossen bleiben. Der Sanierungsbedarf war zu groß. Umso bedeutender ist dieser Tag, denn er zeigt, was möglich ist, wenn Stadt, Bund und Unternehmen gemeinsam an einem Ziel arbeiten.
Dank der Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in Höhe von 1,2 Millionen Euro sowie einem Eigenanteil der Stadt von rund 1,3 Millionen Euro konnte dieses wichtige Projekt umgesetzt werden. Insgesamt wurden rund 2,5 Millionen Euro in die umfassende Modernisierung investiert – von der Wassertechnik über die barrierefreien Sanitäranlagen bis hin zur Erneuerung der Becken und Außenanlagen. Auch der beliebte wasserspritzende Dino wird bald wieder für leuchtende Kinderaugen sorgen.
Ab sofort soll das Freibad wieder alljährlich vom 1. Juni bis zum 31. August für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Abstimmung mit der DRK Wasserwacht sichert dabei nicht nur den reibungslosen Ablauf, sondern auch Ihre Sicherheit. Kinder unter 10 Jahren sowie Nichtschwimmer bedürfen für den Zugang und während des gesamten Aufenthaltes bzw. während der Nutzung von allen Badbereichen und Badeinrichtungen einer verantwortlichen Begleitperson, welche die Personensorge bzw. die Aufsichtspflicht ausüben. Die geeignete Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein.