Welche engagierte Frau verdient 2020 den Ehrenpreis "Salzlandfrau"?
Es ist wieder soweit - auch im Jahr 2020 möchten wir besonders verdienstvollen Bürgerinnen für ihre ehrenamtlichen Aktivitäten und ihren persönlichen Einsatz für das Gemeinwohl in den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft, Soziales, Kultur, Sport sowie junges Engagement danken. Wir sind uns sicher, dass Sie zahlreiche Frauen im Salzlandkreis kennen, die aktiv in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Gemeinde- oder Kirchenarbeit, im Umwelt- und Tierschutz, im Feuerwehr- und Rettungsdienst, in der Nachbarschaft oder im Stadtteil tätig sind. Die Palette kann und soll breit gefächert sein - von der guten Seele in der Begegnungsstätte bis zur treuen Fahrerin des "Mutti-Shuttles"; von der Übungsleiterin im Sportverein bis zur Lern-Patin in der (Berufs-)Schule; von der Betreuerin des Kreativzirkels bis zur Trainerin der Show-Tanzgruppe. Gewiss kennt ein jeder bzw. eine jede eine "Salzlandfrau" aus dem persönlichen Umfeld. Und dabei muss nicht nur langjähriger Einsatz für eine gute Sache im Focus stehen. Oftmals sind es die vielen kleinen Gesten, die für manche selbstverständlich sind, aber längst nicht für jeden bzw. jede eine Selbstverständlichkeit darstellen. Gern möchten wir Sie, die Bürgerinnen und Bürger im Salzlandkreis, daher dazu aufrufen, sich ein wenig Zeit zu nehmen, um ehrenamtlich aktive Frauen für die Ehrenpreisvergabe schriftlich zu nominieren. Die Ehrenpreisträgerinnen 2020 werden im Rahmen einer öffentlichen Festveranstaltung am Vormittag des 8. März 2020 im Carl-Maria-von-Weber-Theater in Bernburg (Saale) bekanntgegeben. Wenn Sie also in Ihrer Nachbarschaft, Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis oder Ihrem beruflichen Umfeld Frauen kennen, deren Leistungen Sie bemerkenswert finden, dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns dies bitte schriftlich mitteilen würden. Veranstalter der Ehrenpreisverleihung 2020 sind der Salzlandkreis sowie die Städte Bernburg (Saale), Schönebeck (Elbe) und Staßfurt mit ihren Gleichstellungsbeauftragten, die Salzlandsparkasse und die Salzlandküche GmbH. Finanzielle Unterstützung leisten zudem die Stadtwerke Schönebeck GmbH, die Stadtwerke Staßfurt GmbH und die Erdgas Mittelsachsen GmbH. In der Hoffnung, dass die Ehrung auch im Jahr 2020 eine erfolgreiche Fortsetzung findet, möchten wir uns bereits jetzt für Ihre Nominierungsvorschläge bedanken.
Nachfolgend erfahren Sie, was Sie tun können, damit verdienten Frauen die Ehrung "Salzlandfrau" 2020 zuteilwerden kann.
Wer kann die "Salzlandfrau" 2020 vorschlagen?
Jede Bürgerin und jeder Bürger sowie Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen und Unternehmen können die Auszeichnung verdienter Frauen anregen.
Wie sollten die Nominierungsvorschläge aussehen?
Die Nominierungsvorschläge sollten möglichst detaillierte Schilderungen der Verdienste begrenzt auf eine A4-Seite enthalten. Eine bloße Aufzählung von Funktionen oder Ämtern ist nicht ausreichend. Die Nominierte sollte im Salzlandkreis wohnhaft sein. Eigenbewerbungen sind nicht zugelassen. Die Beilage von aktuellen Referenzen, aus denen die Einschätzung des Engagements der Nominierten hervorgeht, ist erwünscht. Gern können die Vorschläge mit Belegen, wie z.B. Zeitungsartikeln oder Schriftstücken Dritter, untermauert sein. Die vorgeschlagene Person sollte über den Vorschlag nicht informiert sein bzw. informiert werden. Die eingereichten Unterlagen werden nicht an die Einreicher zurückgesandt.
Wer prüft die Nominierungsvorschläge?
Eine Jury bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, Institutionen und Behörden des Salzlandkreises wird über die Ehrenpreisvergabe entscheiden. In diesem Verfahren wird auch über die Kategorie der Ehrung entschieden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jurymitglieder sind sich bewusst, dass jeder eingereichte Nominierungsvorschlag höchste Anerkennung verdient. Eine Auswahl zu treffen, welche ehrenamtliche Leistung die Ehrung öffentlich verdient hat, stellt eine kaum lösbare Aufgabe dar. Insoweit entscheidet jedes Jury-Mitglied nach bestem Wissen und Gewissen. Alle Vorschläge werden vertraulich behandelt. Dritte erhalten generell keine Auskünfte zum Stand des Auswahlverfahrens, zu Einzelheiten des Engagements oder zu den Gründen, die zu einer eventuellen Ablehnung geführt haben.
An wen sind die Vorschläge zu senden und wann endet die Einreichungsfrist?
Ihre Nominierungsvorschläge senden Sie bitte bis zum 31. Januar 2020 (es zählt der Eingang des Poststempels) an eine der nebenstehenden Ansprechpartnerinnen.
Die Ansprechpartnerinnen beantworten auch gern Ihre Fragen oder nehmen Anregungen entgegen.
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!