Weitere finanzielle Unterstützung der MKP
Stadtrat beschließt Vertrag mit der Kammerphilharmonie

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat den Vertrag zwischen der Stadt Schönebeck (Elbe) und der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie Schönebeck gGmbH über eine finanzielle Förderung nach der Kulturförderrichtlinie der Stadt Schönebeck (Elbe) für den Zeitraum von 2024 bis 2028 einstimmig beschlossen. Darin enthalten sind die bisherigen jährlichen Zuwendungen an die MKP, die auf einer vertraglichen Vereinbarung aus dem Jahr 2020 basieren, in der sich die Stadt Schönebeck (Elbe) zu einer institutionellen Förderung in Höhe von 30.000 Euro jährlich verpflichtete. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde auf Grundlage entsprechender Stadtratsbeschlüsse jeweils eine zusätzliche Förderung in Höhe von 20.000 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgte in beiden Fällen auf Basis gesonderter vertraglicher Vereinbarungen.
Der Antrag der Fraktion SPD/Linke/Grüne, die eine Streichung der Formulierung „bis zu“ 50.000 Euro forderte, wurde mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen sollte der Satz „Der Betrag kann im Fall von Haushaltskonsolidierungen reduziert werden. „Wir wollten Planungssicherheit für die MKP“, erklärte Fraktionsmitglied Roland Claus. „Natürlich würden wir uns nicht mit Leichtsinn über Konsolidierungsmaßnahmen hinwegsetzen.“ Wenngleich Oberbürgermeister Bert Knoblauch die Intention versteht, „so ist das nicht ganz so einfach. Mit dieser Variante würde es nur mit Haushaltskonsolidierungskonzept zu einer Einschränkung kommen. Dann bräuchte man einen Beschluss einer Maßnahme. Flexibilität erhalten wir nur über die aktuelle Variante.“
Zur Anpassung an aktuelle rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen wurde der bestehende Vertrag überarbeitet und neu gefasst. Zudem wurde die institutionelle Förderung der MKP in die überarbeitete Kulturförderrichtlinie der Stadt Schönebeck (Elbe) aufgenommen. Für das Haushaltsjahr 2025 sind entsprechende Mittel in Höhe von insgesamt 50.000 Euro veranschlagt. Aufgrund der haushaltsseitigen Abbildung der finanziellen Auswirkungen wird auf die Anlage „Finanzielle Auswirkungen“ verzichtet.