Volksschwimmhalle öffnet ab 7. Juni 2021

Sportbetrieb in Schönebeck (Elbe).

Gute Nachrichten für den Sportbetrieb in Schönebeck (Elbe). Die Volksschwimmhalle öffnet ab Montag, 7. Juni 2021, ihre Türen für Besucherinnen und Besucher sowie für den Vereinssport. Aufgrund der Bestimmungen im Rahmen der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt allerdings noch eingeschränkt. Der Innenbereich ist auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter begrenzt. Das bedeutet, dass 16 Personen (Testpflicht mit negativem Testergebnis der anerkennten Testzentren) gleichzeitig das 25 Meter-Becken der Volksschwimmhalle pro Stunde benutzen können. Genesene und Geimpfte (Nachweispflicht) bleiben bei den Berechnungen der max. Personenzahl unberücksichtigt und sind von der Testpflicht ausgenommen. Weiterhin sind Hygiene- und Sicherheitsstandards der AHA-Regeln einzuhalten und Anwesenheitslisten auszufüllen.

Kinder unter zehn Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen. Aufgrund der Begrenzung der Besucherzahlen wird die Nutzungszeit auf eine Stunde reduziert. Eine Verlängerung durch Nachzahlung ist nicht möglich. Der Eintritt für Erwachsene beträgt 2,50 Euro, ermäßigt 1,50 Euro. Die Kombi-Jahreskarten, die Mehrfachkarten sowie der Familienpass sind während der eingeschränkten Öffnung nicht nutzbar. Kombi-Jahreskarten werden bei uneingeschränkter Öffnung um den eingeschränkten Zeitraum verlängert. Das Nichtschwimmerbecken und die Sauna bleiben geschlossen. Wassergymnastik und Aqua-Fitness entfallen. Anmeldung zum Schwimmunterricht im September sind ab sofort möglich. Informationen erhalten Sie unter folgender Telefonnummer: (03928) 729501 oder persönlich vor Ort Volksschwimmhalle, Joh.- R.- Becher- Str. 71, 39218 Schönebeck (Elbe).

Laut 13. Eindämmungsverordnung ist der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien (Stadien der Stadt Schönebeck (Elbe) in Gruppen bis höchstens 25 Personen, einschließlich des Trainers möglich. Der Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports in der Sporthalle Franz-Vollbring (für den Schul- und Vereinssport) ist in geschlossenen Räumen in Gruppen à zehn Personen zuzüglich des Trainer möglich. Der Trainer muss einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen, der maximal 24 Stunden alt ist. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Telefonnummer: 03928 710-559.

Die Öffnungszeiten der Schwimmhalle für Bürgerinnen und Bürger lauten wie folgt:

Montag
11.30 – 14.00 Uhr
19.30 – 21.30 Uhr

Dienstag
19.30 – 21.30 Uhr

Mittwoch
11.30 – 14.00 Uhr

Donnerstag
10.00 – 14.00 Uhr
19.30 – 21.30 Uhr

Freitag
19.30 – 21.30 Uhr

Samstag
10.00 – 16.30 Uhr

Sonntag
10.00 – 16.30 Uhr

*Änderungen sind möglich. Achten Sie hierzu auf die Informationen aus den aktuellen Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt sowie auf der Homepage der Stadt.

Informationen sind unter Aktuelle Informationen der Volksschwimmhalle auf der Homepage unter Sportstätten (Link) veröffentlicht. Es wird um Beachtung und Verständnis gebeten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt unter Sportstätten.