Unterstützung beim Familienrecht

Onlineangebote des ISUV

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

Der Interessenverband für Unterhalt und Familienrecht bietet im April mehrere Onlinesemiare an. Unter anderem zu den Themen Patchworkfamilie, Kindesunterhalt und Altersarmut durch Scheidung.

Zusammen leben ohne Trauschein oder in Patchworkfamilie - Rechtliche Risiken kennen, Vorteile nutzen
Immer mehr Paare entscheiden sich für ein Zusammenleben ohne Trauschein. Bislang ist der Gesetzgeber nur zögerlich dieser gesellschaftlichen Entwicklung für den Fall eines Scheiterns der Partnerschaft gefolgt. Auch die Rechtsprechung wagt sich nur verhalten auf rechtliches "Neuland". Tatsache ist: Für die Ehe und für deren Scheitern gibt es rechtliche Bestimmungen, falls sich die Eheleute nicht untereinander einigen können (z. B. Kindesunterhalt, Sorgerecht, Vermögens- und Rentenaufteilung). Für eine Partnerschaft gibt es derartige gesetzliche Bestimmungen nur lückenhaft. Dies zeigt, wie wichtig ein Partnervertrag ist: Mit ihm können wichtige Aspekte für das Zusammenleben und für den Fall des Scheiterns geregelt werden. Welche weiteren rechtlichen Unterschiede zwischen Partnerschaft und Ehe bestehen, welche Tücken, Vorteile und Besonderheiten zu beachten sind und welche zusätzlichen Lösungsmöglichkeiten zur Einigung es gibt erläutert eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht am 13. April 2021, 18 Uhr, bei einer Onlineveranstaltung. Die Referentin gibt auch praktische Tipps, rechtliche Hinweise, beantwortet Fragen und geht außerdem auf wichtige rechtliche Besonderheiten für Patchworkfamilien ein. Veranstalter ist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Sachsen-Anhalt,Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst). Eine Anmeldung ist per E-Mail erforderlich an m.ernst@isuv.de.

Kindesunterhalt,Umgangs- und Sorgerecht, Wechselmodell
Über die Grundsätze des Sorge-, Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrechts, der paritätischen Betreuung (Wechselmodell) und zum Kindesunterhalt informiert bei dieser Onlineveranstaltung ein engagierter Fachanwalt für Familienrecht. Auch auf Umgangsregelungen für Urlaub und Feiertage, auf die Berechnung des Unterhalts bei paritätischer Betreuung der Kinder (Wechselmodell) sowie auf Mehr- und Sonderbedarf geht der Referent am 15. April 2021, 18 Uhr, ein. Außerdem gibt der Fachmann rechtliche Hinweise sowie praktische Tipps und beantwortet Fragen. Ziel der Veranstaltung ist es, neben wesentlichen rechtlichen Bestimmungen sinnvolle Regelungsmöglichkeiten zum Wohle der Kinder aufzuzeigen, damit sie unter der Trennung zu ihren Eltern möglichst wenig leiden. Veranstalter ist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Sachsen-Anhalt, Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst). Eine Anmeldung ist per E-Mail erforderlich, damit der Zugangslink zugeschickt werden kann: m.ernst@isuv.de

Altersarmut durch Scheidung?
Mit der Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Die Anwartschaften bzw. Pensionsansprüche sind grundsätzlich zu teilen. Häufig wird dabei übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich oft um die größte Position bei der Vermögensauseinandersetzung der Eheleute und immer um den wichtigen Bereich "Altersvorsorge" handelt. Umfassende Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt eine langjährige Fachanwältin für Familienrecht bei einer Online-Veranstaltung am Dienstag, 20. April 2021, 17.30 Uhr. Die Expertin erläutert zunächst Grundsätzliches (z. B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften sowie der zu berücksichtigende Zeitraum) und nennt die Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann. Auch hierüber wird informiert: Kann auf die Aufteilung der Ansprüche verzichtet werden? Wer berechnet sie? Wann wirken sie sich aus? Was geschieht im Todesfall? Weiterhin informiert die Referentin, ob und unter welchen Bedingungen nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist, denn grundsätzlich gilt: Jeder Geschiedene soll für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen (Prinzip der Eigenverantwortung). Die Fachanwältin gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Sachsen-Anhalt. Anmeldung per E-Mail an m.ernst@isuv.de (Herr Ernst), ist erforderlich.