Untersagen der Folgeveranstaltung des CSD
Grund: nicht vorhandenes Sicherheitspersonal / Umzug davon nicht betroffen

Die Stadt Schönebeck (Elbe) distanziert sich von den aufgeworfenen queer-feindlichen und rassistischen Vorwürfen. Seit dem 1. CSD, der im Jahr 2021 in Schönebeck veranstaltet wurde, erfahren die Veranstalter durch die Stadt jegliche Unterstützung, die möglich ist. „Schönebeck ist weltoffen und tolerant“, betont Oberbürgermeister Bert Knoblauch.
Dann müssen wir festhalten: Die öffentlich vorgebrachten Vorwürfe sind haltlos. Denn: Sowohl die Stadt Schönebeck als auch der Salzlandkreis haben ab Februar dem Veranstalter CSD Magdeburg erläutert, was mit Blick auf den konkreten Aufzug sowie der anschließenden Veranstaltung zu beachten ist. Auch während der beiden Veranstaltungen haben beide Behörden sehr viel Entgegenkommen gezeigt. Darüber hinaus gilt: gleiches Recht für alle.
Zur Erläuterung: Rechtlich gesehen handelte es sich aufgrund des geplanten Programms um zwei verschiedene Veranstaltungen. Die Versammlung einschließlich Aufzug war nach einer Abstimmung zwischen der Versammlungsbehörde des Salzlandkreises mit dem Veranstalter Anfang April bis 18 Uhr angemeldet worden. Danach sollte der gesamte Platz an der Salzblume als Veranstaltungsbereich genutzt werden. Für diese Veranstaltung aus behördlicher Sicht zuständig war die Stadt Schönebeck.
Die Stadt entschied aus ordnungsbehördlicher Sicht, dass die von 18 bis 22 Uhr auf dem Platz an der Salzblume geplante Veranstaltung mangels Erfüllung der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit nicht durchgeführt werden kann und untersagte diese. Die Auflagen sind Teil des entsprechenden Bescheids der Stadt Schönebeck. Dazu zählte ausreichend Sicherheitspersonal, das die Voraussetzung nach der Verordnung über das Bewachungsgewerbe erfüllt.
Wie zwingend und wichtig die Sicherheitsaspekte für Veranstaltungen – vor allem in gebotener Größe – sind, „ist nach den jüngsten Ereignissen der vergangenen Monate sicherlich jedem klar“, betonte auch Knoblauch.
Die Versammlungsbehörde des Salzlandkreises gewährte deshalb die Bitte des Veranstalters, die zunächst bis 18 Uhr geplante Versammlung bis 20 Uhr zu verlängern. Eine nunmehr durch einen anderen Veranstalter spontan beabsichtigte Versammlung ab 20 Uhr unter dem Motto „Vielfalt der Liebe“ untersagte die Versammlungsbehörde jedoch, weil einerseits der Eilcharakter nicht erkennbar war. Darüber hinaus hätte die Fortführung der Veranstaltung zur Umgehung der Verfügung der Stadt Schönebeck geführt.
Weiterhin war angeführt worden, dann gegen die behördlichen Maßnahmen demonstrieren zu wollen. Hierzu wurde behördlich aber dargelegt, dass sich eine solche Spontanversammlung nicht der Infrastruktur (Bühne etc.) einer untersagten Veranstaltung bedienen können. Insofern hätte diese Spontanversammlung im Nahbereich stattfinden können, wurde letztlich aber durch die Beteiligten nicht durchgeführt.