Test- und Maskenpflicht entfallen

Neuregelung für medizinische Einrichtungen ab 1. März beschlossen

FFP2 Masken

Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt, dass aufgrund der stabilen Infektionslage zum 1. März 2023 fast alle Test- und Maskenpflichten auslaufen. Wie der Städte- und Gemeindebund mitteilt, endet damit die Testpflicht für Besucher medizinischer Einrichtungen und die Maskenpflicht für die Beschäftigten sowie Bewohner von Pflegeheimen. Diese Maßnahmen sollten ursprünglich noch bis zum 7. April 2023 gelten. Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher/-innen soll weiterhin die Maskenpflicht gelten.

Zur Begründung führte der Bundesgesundheitsminister die seit Wochen stabile Infektionslage an. Die 7-Tage-Inzidenz stagniere. Die Krankenhäuser könnten die Corona-Kranken gut versorgen. Der Anteil der Covid-Toten in Pflegeheimen sei zuletzt stark gesunken. In den Vorjahren waren noch rund 15 Prozent aller Covid-Toten in den Heimen zu beklagen. Beim Besuch von medizinischen Einrichtungen sei weiterhin Vorsicht geboten. Deshalb soll hier die Maskenpflicht noch aufrechterhalten werden. Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen.