Stadtrat beschließt Ordnung der Wegebeziehungen

Auf Antrag von FDP/Grüne/Below/Kowolik

Während der gestrigen Sitzung hat der Stadtrat den Antrag von FDP/Grüne/Below/Kowolik zur Ordnung der Wegebeziehungen im Naherholungsgebiet beschlossen. "Wir haben schon im Wirtschaftsausschuss darüber gesprochen", erklärte Fraktionsvorsitzender Thoralf Winkler. "Es ist nur der Anfang, um sich intensive mit diesem Thema in einem Arbeitskreis oder Ausschuss zu beschäftigen." Schönebeck (Elbe) hat in den östlich der Elbe gelegenen Gebieten um die Ortschaften Plötzky und Pretzien eine Reihe von Seen. Diese Seen machen das Naherholungsgebiet zu einem touristisch reizvollen Gebiet. In den vergangenen Jahren wurden jedoch immer mehr der an die Seen heran und um diese herum führenden Wege für die Öffentlichkeit gesperrt. Gründe sind der Öffentlichkeit und auch großen Teilen der Stadträte nicht bekannt. In der vergangenen Wahlperiode nahm sich bereits der Wirtschaftsausschuss dieses Themas an, letztlich blieb das aber ohne abschließende Ergebnisse/Erkenntnisse. Jedoch könnte auf dem damaligen Stand aufgebaut werden. Ziel ist die Attraktivierung des Gebietes für die Öffentlichkeit und die Wiederherstellung früherer Wegebeziehungen sowie die Verbesserung der Erreichbarkeit der Grundstücke und Uferzonen für Feuerwehr und Rettungsdienste. Der Antrag wurde bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.

Somit wird die Stadtverwaltung beauftragt, bezogen auf die Liegenschaften in der Gemarkung der Stadt Schönebeck im Naherholungsgebiet Plötzky/Pretzien: 1. eine Übersicht zu erstellen, welche der Flächen im Naherholungsgebiet der Stadt gehören, 2. eine Übersicht zu erstellen, welche Wege an die Seen heran und um sie herum zum gegenwärtigen Zeitpunkt öffentlich zugänglich oder aber gesperrt sind (mit Angabe der Zugänglichkeit für Fußgänger/Radfahrer/Pkw und der jeweiligen Eigentumsform), inkl. der Zugänge an die Uferbereiche der Seen, 3. in Zusammenarbeit mit der städtischen Naherholungsförderungsgesellschaft Elbaue mbH eine Übersicht darüber zu erstellen, ob und welche Wege an wen verpachtet wurden, welche Vorgaben bei der Verpachtung zur öffentlichen Benutzung gemacht wurden und welche Laufzeiten die Verträge haben bzw. unter welchen Bedingungen eine Änderung von Pachtverträgen möglich ist bzw. welche Wege ohne Absprachen verschlossen wurden, 4. einen Vorschlag vorzubereiten, wie und in welchem zeitlichen Rahmen das Problem gesperrter Wege gelöst werden kann, der im Stadtrat zur Diskussion gestellt wird, und 5. die Ergebnisse in geeigneter Form, z. B. im Ratsinfosystem, zur Verfügung zu stellen