Solequell: Ab dem 3. April zurück zum Regelbetrieb
Aktuelle Hinweise

Auf Basis der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt entfallen ab dem 3. April 2022 alle bisherigen Einschränkungen für den Betrieb des Solequell Bad Salzelmen.
Konkret bedeutet dies:
- keine Beschränkungen hinsichtlich der Besucherzahlen
- alle Bade- und Sauna-Tarife werden wieder angeboten
- kein Nachweis über Impf-, Genesungs- oder Infektionsstatuts mehr nötig
- Wegfall der Abstandsregelung: es wird jedoch begrüßt, weiterhin Rücksicht auf einander zu nehmen
- Entfall der Maskenpflicht: das Tragen einer Maske kann nicht mehr vorgeschrieben werden, wer Maske tragen möchte, darf dies sehr gern weiterhin tun
Eine generelle Bitte des Solequell-Teams: Auch, wenn diverse Regelungen mit dem 3. April aufgehoben werden, wird darum gebeten, weiter Rücksicht zu nehmen, die Vorsicht anderer zu respektieren und den Solequell nicht zu besuchen, wenn man sich offensichtlich krank fühlt.
Genaue Informationen gibt es unter www.solepark.de.
Datumsbezug: 01.04.2022