Sicherheits-und Ordnungsamt: Allgemeinverfügung zur Vermeidung von Bränden
Allgemeinverfügung gilt ab 16.6.2019 und bis auf Widerruf
Mit dem schönen Wetter steigt in Sachsen-Anhalt auch wieder die Waldbrandgefahr. In Teilen des Landes gilt bereits die Waldbrand-Warnstufe drei. Angesichts von Hitze und Trockenheit in den vergangenen Jahren und der kommenden Saison hat die Stadt Schönebeck (Elbe) 2019 eine Allgemeinverfügung zur Vermeidung von Bränden im Gebiet der Stadt Schönebeck
(Elbe) erlassen. Es wird dringend um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten. Die Allgemeinverfügung gilt ab 16.6.2019 und bis auf Widerruf ab der Ausrufung der Waldbrandgefahrenstufe 4 und höher im Salzlandkreis bzw. im Jerichower Land. Weitere Informationen dazu unter Bekanntmachungen 2019 und im Amtsblatt.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle unbebauten Flächen sowie Bereiche mit waldähnlicher Bestockung im gesamten Gebiet der Stadt Schönebeck (Elbe), insbesondere im gesamten Naherholungsgebiet Plötzky-Pretzien ab Ausrufung der Waldbrandgefahrenstufe 4 im Salzlandkreis bzw. im Jerichower Land. Das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen sowie jeglicher sonstiger offener Feuer in dem genannten Geltungsbereich sind verboten. Darin enthalten ist auch das Verbot, brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen.