Rosenmontagsumzug in Ranies

Hinweis des Sicherheits- und Ordnungsamtes zum Waffenverbot

Gebäude Grabenstraße mit Ordnungsamt

Die Neufassung des Waffengesetzes erweiterte das bereits bestehende Waffenverbot auf Messer aller Art bei allen öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder anderen öffentlichen Veranstaltungen. Das Waffenverbot umfasst demnach neben Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände, unter anderem Messer, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Reizstoffsprühgeräte. Jeder Besucher muss damit rechnen, dass Taschen oder Rucksäcke durch die Polizei und die Waffenbehörde ohne besonderen Anlass kontrolliert werden. Bitte haben Sie Verständnis für diese Kontrollen. Sie dienen der Sicherheit von uns allen. Vorsätzliche und fahrlässige Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.