Miet- und Nutzerinformation zu Garagenkomplexen

Gilt für städtische Grundstücke

Wappen Stadt Schönebeck (Elbe)

Die Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe) informiert, dass ab 2025 der Eigentümer des Grundstücks den jeweiligen Grundsteuerbescheid erhält. Die Grundsteuer B für Ihre Garage muss somit nicht mehr direkt überwiesen werden, sondern wird im Zuge der Betriebskostenabrechnung zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt. Des Weiteren behalten alle bestehenden Verträge vorerst ihre Gültigkeit. Zahlungen gemäß Ihrer aktuellen Vertragsbedingungen sind somit unaufgefordert zu entrichten. Sofern bereits ein Lastschriftmandat besteht, erfolgt der Einzug für den Monat Januar 2025 rückwirkend. Es wird um Entschuldigung und Verständnis gebeten. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Umwandlung der bestehenden Nutzungsverträge in Mietverträge individuell und stetig erfolgt. Sie erhalten dazu separate Post.