Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit 2026

Jungtiere brauchen Ruhe

Die Stadt Schönebeck (Elbe) informiert alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste aus gegebenem Anlass über die geltenden Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde gemäß § 28 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG). Während der Brut- und Setzzeit, die jährlich vom 1. März bis zum 15. Juli dauert, ist es verboten, Hunde in der freien Landschaft unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Dies betrifft insbesondere Wälder, Felder und Wiesen sowie angrenzende öffentliche Straßen. In diesem Zeitraum sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Hintergrund dieser Regelung ist der besondere Schutz der Wildtiere. In der sensiblen Phase der Aufzucht reagieren viele Tiere besonders störanfällig. Vor allem Bodenbrüter sowie Jungtiere können durch freilaufende Hunde gefährdet werden. Daher besteht eine erhöhte Aufsichtspflicht. Verstöße gegen die Leinenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen bis 25.000,00 Euro geahndet werden. Die Stadt bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme und verantwortungsbewusstes Verhalten, um Natur, Wildtiere und Mitmenschen gleichermaßen zu schützen.