Keine Zahlung von Grundsteuern ab 2025 für Garagennutzer
Gegebenenfalls Daueraufträge löschen
Die Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe) weist darauf hin, dass alle bisherigen Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer der Garagen auf städtischem Grund und Boden per Gesetz zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden. Bitte löschen Sie ggf. vorhandene Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut.
Datumsbezug: 09.01.2025