Keine Zahlung von Grundsteuern ab 2025 für Garagennutzer

Gegebenenfalls Daueraufträge löschen

Wappen Stadt Schönebeck (Elbe)

Die Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe) weist darauf hin, dass alle bisherigen Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer der Garagen auf städtischem Grund und Boden per Gesetz zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden. Bitte löschen Sie ggf. vorhandene Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut.