Informationen der Stadt Schönebeck (Elbe)

Ansiedlung der Firma EPA – Entwicklung, Projektierung, Applikation im Industriepark West

Aufgrund der aktuellen Berichte und des starken allgemeinen Interesses an der Ansiedlung der Firma EPA – Entwicklung, Projektierung, Applikation im Industriepark West, die Viele beunruhigt, möchte die Stadt Schönebeck (Elbe) ihre Bürgerinnen und Bürger informieren.

Alle Fragen und eventuellen Probleme zur Ansiedlung der Firma „EPA – Entwicklung, Projektierung, Applikation“ wurden vor fünf Jahren in einer Fragerunde, im Stadtrat sowie durch Presseartikel ausführlich erörtert und beantwortet. Eine Beschreibung des Investitionsvorhabens war Bestandteil der Beschlussvorlage Nummer 0357/2016. Weiterhin wurde im Beschluss darauf verwiesen, dass vor Errichtung  der geplanten Anlage ein Genehmigungs-Verfahren nach § 4 BImSchG in Verbindung mit § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Der Stadtrat hatte daraufhin am 8. Dezember 2016 seine Entscheidung pro Grundstücksverkauf und Ansiedlung getroffen. Die Genehmigungen zum Bau der Recyclinganlage wurden vom Landesverwaltungsamt nach Beteiligung der Öffentlichkeit erteilt.

Nicht geplant und auch nicht Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung einer Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV). Die geplante Anlage zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie weitere Anlagenteile unterliegen dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Der zu entlackende Kunststoff ist als nicht gefährlicher Abfall einzustufen. Der fehllackierte Kunststoff (Ausgangsstoff) wird nicht verändert. Das Produkt ist identisch dem Ausgangsstoff.

Um für die Errichtung die Genehmigung zu erhalten, darf durch den Betrieb keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen. Das ist eine Baugenehmigung unter hohen sicherheitsrelevanten Voraussetzungen, die das Landesverwaltungsamt prüft. Die Genehmigung für die Firma EPA wurde vom Landesverwaltungsamt nach Beteiligung aller Behörden und Institutionen und zweimaliger Auslegung, also Beteiligung der Öffentlichkeit, erteilt. Seitens der Stadtverwaltung und der beteiligten Genehmigungsbehörden wurden die Verfahrensschritte der Ansiedlung und der Genehmigungen im rechtlichen Rahmen durchgeführt und öffentlich kommuniziert.

Der Standort des Betriebes betrifft zwar die Gemarkung Bad Salzelmen, doch die Ansiedlung soll nicht in Nähe des Kurparkareals, sondern im Industriepark West in der Nähe der Autobahn 14, Wilhelm-Dümling-Straße, erfolgen, der für die industrielle Ansiedlung vorgesehen ist.

Eine Destillationsanlage zur Destillation von wässerigem und nicht wässerigem Lösemittel, ein Lager zur Lagerung gefährlicher Abfälle sowie ein Lager zur Lagerung nicht gefährlicher Abfälle fallen, abgesehen von der Nebenanlage zur Lagerung gefährlicher Abfälle, nicht unter das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine UVP-Vorprüfung ist jedoch erforderlich und wurde durchgeführt.

Die geplante Recyclinganlage benötigt die Erlaubnis gem. § 18 Betriebssicherheitsverordnung. Diese wird durch eine zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, Dekra, etc.) begleitet und vor Inbetriebnahme abgenommen. Diese Abfallfraktionen unterliegen aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften der Nachweispflicht gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt. Diese Abfälle werden in von den Behörden zugelassenen SAV der energetischen Verwertung zugeführt. Eine Annahmebestätigung eines regionalen zertifizierten Entsorgers für die Abfälle liegt bereits vor.