Information zu Garagenbaulichkeiten auf städtischem Grund und Boden

Grundsätzlicher Abriss oder Verkauf nicht geplant

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 13. Juni 2022 wurde die Informationsvorlage bezüglich des zukünftigen vertraglichen Umganges mit Garagenbaulichkeiten auf städtischen Grund und Boden im Bauausschuss besprochen. In der Folge erreichten die Stadt Schönebeck (Elbe) zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zum weiteren Vorgehen der Verwaltung und zur aktuellen Rechtslage.

Das Schuldrechtsanpassungsgesetz stellt ein Überleitungsgesetz dar und hatte das Ziel, die DDR-Nutzungsverträge – und damit verbunden die Nutzer – vor Verlust ihrer Baulichkeiten nach der Wiedervereinigung Deutschlands zu schützen.

Gleichwohl sieht das Schuldrechtsanpassungsgesetz auch die Zusammenführung von Eigentum an Grund und Boden und Eigentum an Baulichkeiten vor, um schrittweise die Schaffung BGB-konformer Rechtsverhältnisse zu schaffen.

Mit Beendigung der DDR-Nutzungsverträge sieht das Schuldrechtsanpassungsgesetz vor, dass die Baulichkeit ins Eigentum des Grundstückseigentümers übergeht.

Die Stadt Schönebeck (Elbe) verwaltet derzeit verschiedene Garagenkomplexe in Schönebeck mit ca. 1.700 Garagenbaulichkeiten. Nach aktuellem Stand wurde bereits ein Großteil der DDR-Nutzungsverträge durch die Nutzer gekündigt, sodass die Stadt Schönebeck (Elbe) bereits zu ca. 80 % Eigentümerin der Garagenbaulichkeiten geworden ist.

Auch die grundsteuerlichen Reformen, welche im Jahr 2025 umgesetzt werden, greifen die Thematik der Baulichkeiten auf fremdem Grund und Boden auf. Gebäude auf fremdem Grund und Boden und die damit belasteten Grundstücke werden ab 2025 als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens betrachtet, sodass die Stadt Schönebeck (Elbe) Grundsteuerschuldnerin wird.

Aus den vorgenannten Gründen plant die Verwaltung der Stadt Schönebeck (Elbe), ab dem 01.01.2023 die Nutzungsverträge für den Grund und Boden in Mietverträge über den Grund und Boden und die Garagenbaulichkeit umzuwandeln. Diese Mietverträge werden den bisherigen Nutzern angeboten. Die vertragliche Anpassung wird schrittweise erfolgen und soll bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Der zu entrichtende Mietzins für die Baulichkeit wird in Abhängigkeit vom Zustand der Garage und des Ausmaßes der Übertragung der Instandhaltungspflichten im Mietvertrag berechnet.

Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist um eine angemessene Mietpreisgestaltung bemüht.

Zudem wird noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass ein grundsätzlicher Abriss oder Verkauf der Garagenkomplexe nicht geplant ist.

Die Stadt Schönebeck (Elbe) bleibt auch weiterhin Verwalterin und damit ihre Ansprechpartnerin bezüglich der Garagenkomplexe.