Impfstatus melden

Isolationspflicht bei Corona-Infektion entfällt ab 1. Februar

Symbolfoto Spritze

Der Fachdienst Gesundheit des Salzlandkreises erinnert an die Pflicht zur Meldung des Impfstatus nach dem Masernschutzgesetz. Demnach müssen alle Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen oder Heime und Tagespflegen sowie Gemeinschaftsunterkünfte aber auch medizinische Einrichtungen wie Kliniken im Salzlandkreis über ein speziell eingerichtetes Meldeportal über den Masernimpfstatus der in den Einrichtung tätigen Personen Auskunft geben. Das gilt auch für externe Dienstleister in den entsprechenden Einrichtungen bzw. Selbstständige in diesem Berufsfeld.

Details zur Meldung dazu regelt eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Masernimpfpflicht des Salzlandkreises, die im Amtsblatt 55/2022 des Salzlandkreises vom 16. Dezember 2022 veröffentlicht wurde und auf der Internetseite des Gesundheitsamtes zu finden ist. Danach muss die Meldung über die Internetseite erfolgen. Eine Mitteilung per E-Mail ist unzulässig.

Bislang haben nur wenige Einrichtungen die Meldepflicht erfüllt. Deshalb will die Kreisverwaltung alle betreffenden Einrichtungen auch noch einmal direkt auffordern, der Meldepflicht zum Impfstatus gegen Masern nachzukommen. 

Darüber hinaus informiert der Salzlandkreis, dass die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ab dem heutigen Mittwoch, 1. Februar, entfällt. Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu wird rechtzeitig aufgehoben.