Halteverbot am Gänsewinkel
Böschung droht abzurutschen
In der Straße „Am Gänsewinkel“ in Schönebeck (Elbe) werden in der kommenden Woche Halteverbotsschilder aufgestellt. Grund ist die Gefahr des Abbruchs der Böschung des „Randelgrabens“, verursacht durch das Gewicht parkender Fahrzeuge, wie die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises einschätzt.
Die befestigte Fahrbahn ist schmaler als 5,50 Meter, sodass die Straße im Sinne der StVO als „eng“ gilt. Daraus folgt gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ein absolutes Haltverbot, das bereits gesetzlich gilt und grundsätzlich nicht zusätzlich zu beschildern ist. Auch das Parken auf dem gegenüberliegenden Gehweg ist nicht zulässig.
Von der unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises wurde der Stadt Schönebeck mitgeteilt, dass durch die parkenden Fahrzeuge vor der KiTa auf dem unbefestigten Randstreifen die Böschung immer mehr in den Randelgraben rutscht, und dieser dadurch bereits sichtlich zunehmend schmaler wird. Die Straße hat sich auf der Seite bereits abgesenkt. Es besteht daher behördlicherseits dringender Handlungsbedarf im Rahmen der Gefahrenabwehr.
Aufgrund der Gesamtsituation vor Ort werden als sofortige Maßnahme in der kommenden Woche zeitnah Halteverbotsschilder in beiden Fahrtrichtungen aufgestellt, um die gesetzlichen Regelungen zu verdeutlichen. Des Weiteren ist ein Vor-Ort-Termin mit den beteiligten Ämtern vorgesehen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Es wird um Beachtung, Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.