Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter
Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet

Gewalt gegen Frauen ist vielfältig, sie beginnt mit der alltäglichen Anmache, mit frauenfeindlicher Sprache, Witzen und Beschimpfungen. Auch wo Frauen in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt werden, wenn sie bestimmte Orte, Wege oder Situationen meiden müssen, um Belästigungen oder Bedrohungen zu entgehen, handelt es sich um eine Form von Gewalt. Digitale Gewalt gehört ebenfalls dazu und umfasst eine große Anzahl von Angriffsformen, die auf Verunglimpfung, Rufschädigung, soziale Isolation und die Nötigung oder Erpressung eines bestimmten Verhaltens der Betroffenen abzielen. Zudem kommt es mitunter zu gezielten Bedrohungen und Androhungen schwerer Straftaten gegenüber den Betroffenen. (Quelle: https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/digitale-gewalt.html ) Betroffene Mädchen und Frauen, Angehörige, Freundinnen und Freunde, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Fachkräfte können sich bei allen Fragen zu digitaler Gewalt an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wenden. Dort erhalten sie auch Informationen zu Online-Beratungsangeboten und Unterstützungseinrichtungen vor Ort. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät deutschlandweit unter der Rufnummer 116 016 und online auf https://www.hilfetelefon.de/ zu allen Formen von Gewalt – rund um die Uhr, anonym, kostenfrei, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen.
Digitale Gewalt ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. So wurde 2023 eine für das gesamte Land Sachsen-Anhalt zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Halle eingerichtet, um insbesondere die Kompetenzen für eine effektive Strafverfolgung im Sinne des betroffenen Personenkreises zu bündeln. Die Zentralstelle betreibt die Strafverfolgung in Bezug auf Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet insbesondere, wenn
- durch die Tat in herausgehobenem Maße eine demokratiegefährdende Verbreitung mit besonderer Reichweite vorliegt,
- wegen der Anzahl der Hasskommentare eine konzentrierte Bearbeitung erforderlich erscheint oder
- die Tat aufgrund ihrer Qualität aus der Masse heraussticht.
Ob ein solcher Fall vorliegt, müssen die Betroffenen/Antragsteller dabei nicht selbst entscheiden. Sämtliche Strafanzeigen können bei der Zentralstelle eingereicht werden. Die Zentralstelle steht für Fragen und Hinweise jederzeit zur Verfügung. Allen Betroffenen wird empfohlen, grundsätzlich Anzeige zu erstatten. Die Zentralstelle ist per E-Mail unter der Funktionsadresse zhi@justiz.sachsen-anhalt.de und per Post unter:
Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet, Staatsanwaltschaft Halle, Postfach 10 02 56, 06141 Halle zu erreichen.
In diesem Zusammenhang soll hier ebenfalls auf die Initiative „Stark im Amt – Gemeinsam gegen Hass und Gewalt“ als auch auf die Initiative „Fairsprechen – Hass im Netz begegnen“ hingewiesen werden. Auf dem Online-Portal https://www.stark-im-amt.de/ sind Informationen für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker erhältlich, die von Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen betroffen sind. Auf der Internetseite: https://www.fairsprechen.net/ wird Betroffenen zum Thema „Hass im Netz begegnen“ Beratung und Unterstützung angeboten.