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Geflügel muss in Ställen gehalten werden

Geflügelpest: Allgemeinverfügung des Salzlandkreises

Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung ordnet der Landrat des Salzlandkreises zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel für Einheitsgemeinden, Städte, Gemeinden, Ortsteile und/oder Siedlungen in und um Schönebeck (Elbe) eine Aufstallanordnung an. Dies betrifft unter anderem Plötzky, Pretzien, Ranies sowie Kleinmühlingen, Zens und Barby. Die Anordnung finden Sie hier.