Erst zahlen nach Erhalt des Bescheides

Grundsteuer für das Jahr 2025

Die Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe) weist darauf hin, dass alle bisherigen Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer A und B kraft Gesetz zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden. Damit entfällt die Basis für Vorauszahlungen für das Jahr 2025. Aufhebungsbescheide werden nicht versandt. Bitte nehmen Sie keine Zahlungen der Grundsteuern vor, bis Sie einen Grundsteuerbescheid ab dem Jahr 2025 erhalten haben. Die neuen Grundsteuerbescheide ergehen in der 2. Kalenderwoche 2025. Bereits eingezahlte Grundsteuern auf der Grundlage der alten Grundsteuerbescheide verbleiben bei der Stadt Schönebeck (Elbe). Die Beträge werden mit der neuen Grundsteuer ab 2025 verrechnet.