Erleichterter Einstieg

Bushaltestelle Edelmannstraße jetzt barrierefrei

Bushaltestelle Edelmannstraße nach dem Ausbau.

Die Bushaltestelle in der Edelmannstraße in Schönebeck (Elbe) ist barrierefrei ausgebaut worden und steht den Fahrgästen seit nun in verbesserter Qualität zur Verfügung. Mit den baulichen Maßnahmen wurde die Haltestelle an die heutigen Anforderungen an einen modernen und möglichst barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr angepasst. Im Zeitraum vom 22. Juni bis zum 3. Juli 2026 wurde die Haltestelle umfassend umgestaltet. Dazu gehörte unter anderem der Einbau von Sonderhochborden, sogenannten Kasseler Borden, mit einer Anschlaghöhe von 18 Zentimetern. Dadurch wird der Einstieg in die Busse erleichtert und insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sicherer.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Baumaßnahme war die Einrichtung eines taktilen Blindenleitsystems. Auffindestreifen und eine speziell gestaltete Einstiegsfläche aus weißen Rippenplatten ermöglichen Menschen mit Sehbehinderungen, den Einstiegsbereich besser zu erkennen und sich an der Haltestelle selbstständiger zu orientieren. Darüber hinaus wurde die vorhandene Oberflächenbefestigung im Wartebereich an die neuen Höhenverhältnisse angepasst. Gehwegplatten wurden ausgetauscht beziehungsweise neu verlegt und mit einer seitlichen Bordeinfassung versehen. Damit konnte die gesamte Warte- und Einstiegsfläche funktional und sicher an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.

„Mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Edelmannstraße verbessern wir die Bedingungen für alle Fahrgäste. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil einer modernen Verkehrsinfrastruktur und sorgt dafür, dass Menschen unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen den öffentlichen Nahverkehr möglichst selbstständig nutzen können“, sagt Oberbürgermeister Bert Knoblauch. Die Maßnahme wurde durch den Salzlandkreis gefördert. Grundlage für die Förderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Salzlandkreis“ vom 1. Juli 2018 (RL-INVEST-SLK). Im Rahmen der Richtlinie können bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.