Entsorgung von Alttextilien
Hinweise des Kreiswirtschaftsbetriebes Salzlandkreis

Seit 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen (Paragraf 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Grundsätzlich sollen sämtliche Textilien, sowohl gut erhaltene und noch tragbare Textilien als auch zerschlissene Bekleidung, getrennt gesammelt werden. Denn letztere kann noch recycelt werden, zum Beispiel als Malervlies, Dämmstoff oder Putzlappen. Wenn es vor Ort keine getrennte Sammlung für zerschlissene Kleidung gibt, kann diese auch weiterhin in den Restmüll. Aufgrund zahlreicher Hinweise und Anfragen hat der Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises eine Informationsbroschüre zum Thema Entsorgung von Alttextilien erstellt. Diese ist nebenstehend zu finden.
Datumsbezug: 27.05.2025