Einschränkungen im Straßenverkehr

Aufgrund der Inbetriebnahme der Impfstation

Ab Montag, 12. April 2021, startet die Impfstation Böttcherstraße auf dem Gelände des ehemaligen DRK. Gleichzeitig nimmt eine Corona-Teststation in der Boeltzigstraße den Betrieb auf. Daher kommt es zu Änderungen und Einschränkungen beim fließenden und ruhenden Verkehr in der Stadt Schönebeck (Elbe). Des Weiteren gibt es Änderungen bei der Sanierung der Welsleber Straße.

Breiteweg
Auf dem öffentlichen Parkplatz am Breiteweg 10 wird die Höchstparkdauer von 2 auf 1 Stunde reduziert. In Richtung Barbyer Tor werden ab der Hausnummer 11 bis zur 16 die zeitlich unbeschränkten Parkstellplätze umgewandelt in Parkstellplätze mit einer Höchstparkdauer von 1 Stunde. Auf dem öffentlichen Parkplatz Höhe Nummern 16-17 werden Bewohnerparkmöglichkeiten vorgehalten, die jedoch nur mit einem gültigen Bewohnerparkausweis benutzt werden können. Die Parkstellplätze mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden, die sich auf dem Breiteweg zwischen der Bodengasse und Markt befinden, bleiben erhalten. Die Rücknahme der Einschränkungen und Änderung ist erst möglich, wenn die Impfstation wieder geschlossen wurde.

Boeltzigstraße
Der öffentliche Parkplatz und der Buswendeplatz werden für den ruhenden Verkehr voll gesperrt. Grund ist die Einrichtung einer Corona-Teststation durch den Salzlandkreis.

Welsleber Straße
Bauphase 2: Im Rahmen der Sanierung des Mischwasserkanals in der Welsleber Straße ist eine Vollsperrung der Straße zwischen der Johannes-R.-Becher-Straße und der Pestalozzistraße in der Zeit vom 16. April bis 14. Mai 2021 erforderlich. Somit können auch die Parkstellflächen für PKW nicht angefahren bzw. genutzt werden. Des Weiteren wird es in dem Zeitraum auch kurzzeitig zu einer Vollsperrung der Bertolt-Brecht-Straße zwischen der Einmündung Welsleber Straße und der Zufahrt zum Einkaufsmarkt „Netto“ geben. Die Zufahrt zum Discounter bleibt jedoch geöffnet.

Bauphase 3: Mit fortschreitender Sanierung des Mischwasserkanals wird es ca. Ende Mai zu einer Vollsperrung des Straßenabschnitts zwischen Pestalozzistraße und dem Verkehrsknoten Wilhelm-Hellge-Straße kommen.

Diese straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen haben gravierende Einschränkungen des fließenden und ruhenden Verkehrs zur Folge. Dadurch werden Anwohner sowie Verkehrsteilnehmer erheblichen Belastungen ausgesetzt sein. Dennoch sind diese Maßnahmen nicht abwendbar. Die Stadt Schönebeck (Elbe) bittet alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um gegenseitige Rücksichtnahme.