Ein Vergleich, zwei Gewinner

Lange Auseinandersetzung vor Gericht wird vermieden

ernst thälmann brücke

Die Stadt Schönebeck (Elbe) und die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Sachsen-Anhalt (Landesstraßenbaubehörde LSBB), haben sich im Rechtsstreit über Art und Umfang der rückständigen Unterhaltungsmaßnahmen an der Ernst-Thälmann-Brücke auf einen Vergleichsvertrag geeinigt. Dieser Vertrag wurde gestern unterschrieben. Über die Vertragsinhalte wurde Geheimhaltung vereinbart, die auch nach Beendigung des Berufungsverfahrens bestehen wird. Der Rechtsstreit, der aktuell ruhte, „kann somit für beendet erklärt werden“, betonten sowohl Stefan Hörold, Präsident des LSBB, als auch Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch. Damit wurde ein möglicherweise langes Berufungsverfahren verhindert.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt hatte 2015 eine Teilstrecke der ehemaligen Bundesstraße B 246a zu einer Gemeindestraße der Stadt umgestuft. Bestandteil der abgestuften Teilstrecke ist die Ernst-Thälmann-Brücke. In Vorbereitung der Umstufung führten das Ministerium und die Stadt 2012 eine gemeinsame örtliche Begehung durch. Die Stadt schloss im Jahr 2014 mit dem Bund, vertreten durch die LSBB, eine Umstufungsvereinbarung ab. In der Vereinbarung erklärte der Bund, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Nach der erfolgten Umstufung wurde über Erforderlichkeit und Umfang der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen gestritten. Die Stadt erhob 2018 Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg. Mit gerichtlicher Entscheidung vom 24.02.2021 verurteilte das Verwaltungsgericht Magdeburg das Land Sachsen-Anhalt in gesetzlicher Prozessstandschaft für den Bund zur Beseitigung einer Vielzahl von Schäden. Dagegen legten Land und Stadt Berufung ein, traten parallel dazu aber zu Vergleichsverhandlungen ein.

Mit dem abgeschlossenen Vergleich wird die womöglich lange Auseinandersetzung vor dem Oberverwaltungsgericht, die personelle und finanzielle Ressourcen gebunden hätte, vermieden. Dabei haben LSBB und Stadt den Verfahrensweg gemeinsam besprochen und eine einvernehmliche Lösung herausgearbeitet. „Wir haben uns im Sinne der Sache verständigt. Es war eine gute und sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit“, betonte Hörold. Diese soll mit Bezug auf die straßenrechtlichen Belange in Bezug auf die Ernst-Thälmann-Brücke weitergehen. Mit einer bevorstehenden Hauptprüfung, einem Sanierungskonzept und einer Planung, in welchen Zeiträumen die nächsten Schritte notwendig sind, geht es in den kommenden Monaten weiter.