Corona-Virus (381): Corona-Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus
Land setzt auf Eigenverantwortung
Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Nach diesen sind z. B. Fahrgäste in Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet. Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.
Unabhängig davon appelliert die Landesregierung an die Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter, sich gesundheitsbewusst zu verhalten und andere zu schützen, z. B. durch Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Zudem bittet sie darum, den Impfschutz aufrechtzuerhalten.
Die aktuell noch bis einschließlich 7. Dezember 2022 geltende 18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus. Geregelt war hier zuletzt praktisch nur noch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Angesichts der Tatsache, dass sich sowohl die Verkehrsminister wie die Gesundheitsminister der Länder nicht zu einer gemeinsamen Haltung zur Maskenpflicht im ÖPNV verständigen konnten und es auch in Wissenschaft und Öffentlichkeit dazu unterschiedliche Positionen gibt, hat sich die Landesregierung entschlossen, die Verordnung nicht zu verlängern. Diese Entscheidung wurde auch vor dem Hintergrund getroffen, dass im öffentlichen Raum wie z. B. in Sporthallen, Kinos oder Restaurants keine Maskenpflicht mehr besteht.
Amtliche Informationen der Landesregierung (externer Link)
Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle