Corona-Virus (380): Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus werden verlängert
18. Eindämmungsverordnung bis zum 7. Dezember 2022
Sachsen-Anhalt verlängert die Regelungen der 18. Eindämmungsverordnung bis zum 7. Dezember 2022. Das hat die Landesregierung am Dienstag in Magdeburg beschlossen. Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bekannten Regelungen, wie dem Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV. Das weitere Vorgehen Sachsen-Anhalts in der Corona-Pandemie soll im Nachgang der nächsten Sitzungen der Gesundheitsministerkonferenz und der Verkehrsministerkonferenz am 6. Dezember im Kabinett beraten werden. Deren Ergebnisse zur Masken- und Isolationspflicht sollen in die Beratungen einfließen.
Amtliche Informationen der Landesregierung (externer Link)
Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Datumsbezug: 23.11.2022