Corona-Virus (371): Eindämmungsverordnung wird verlängert

Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022

Das Kabinett hat die Verlängerung der geltenden 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022 beschlossen. Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.

Quelle: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/eindaemmungsverordnung-wird-verlaengert-2/