Corona-Virus (371): Eindämmungsverordnung wird verlängert
Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022
![SARS-Coronavirus-2. Quelle: Robert Koch-Institut © Robert Koch-Institut](https://www.schoenebeck.de/de/datei/vorschau/250x250/id/32217,1274/covid_19_jpg_quelle_robert_koch_institut.jpg)
Das Kabinett hat die Verlängerung der geltenden 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022 beschlossen. Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.
Quelle: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/eindaemmungsverordnung-wird-verlaengert-2/
Datumsbezug: 22.06.2022