Corona-Virus (366): Keine Genesenen-Bescheingungen durch Salzlandkreis

Ausstellung erfolgt durch Apotheken

Corona-Infizierte im Salzlandkreis erhalten künftig keine sogenannte Genesenen-Bescheinigung vom Fachdienst Gesundheit des Salzlandkreises mehr. Das Landesverwaltungsamt informierte die Kreisverwaltung schriftlich darüber, dass ein solcher Nachweis über die Genesung nach einer laborbestätigten Infektion mit dem Corona-Virus seit 1. März nicht mehr gesondert auszustellen ist, insbesondere nicht mit einer Dauer zum Genesenen-Status. Das Landesverwaltungsamt verweist in diesem Zusammenhang auf verschiedene Urteile von Verwaltungsgerichten sowie auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, die einen behördlichen Genesenen-Nachweis ausdrücklich nicht vorsieht. Bisher hatte der Salzlandkreis auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung der Bundesregierung Zertifikate über eine Genesung nach einer Coronavirus-Infektion ausgestellt.

Ausreichend ist nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes die schriftliche Bestätigung eines laborbestätigten positiven Corona-Tests, der den Namen des Getesteten sowie das Datum der Abnahme der Probe enthält. Es bedürfe keiner zusätzlichen Bestätigung durch das zuständige Gesundheitsamt. Bürgerinnen und Bürger, die ein digitales Genesenen-Zertifikat wünschen, können sich mit der Bescheinigung über das positive Testergebnis an Apotheken wenden, sofern das Datum der Abnahme des dem Befund zu Grunde liegenden Probematerials mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.